Verkehrswert-
gutachten

Verkehrswertgutachten anzufertigen, gehört zu den Hauptaufgaben eines Sachverständigen für Immobilien. Die Anlässe, ein solches Gutachten erstellen zu lassen, sind vielfältig – Beispiele hierfür sind der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, die Ehescheidung (Berechnung des Zugewinnausgleichs), die Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften oder die aus steuerlichen Gründen erfolgende Bewertung (Entnahme von Betriebsvermögen, Bilanzierung zum Marktwert). Dabei ist es nicht notwendig, dass der Verkauf der zu bewertenden Immobilie unmittelbar nach Erstellung des Gutachtens erfolgt. Mithilfe seiner weitläufigen Marktkenntnisse ist ein Sachverständiger in der Lage, die Marktmechanisten zu simulieren und auf dieser Grundlage den Verkehrswert nach § 194 BauGB gemeiner Wert, market value oder fair value bezeichnet – festzustellen.

Leistungen des Verkehrswertgutachtens

  • Besichtigung vor Ort durch einen Sachverständigen
  • Beurteilung/Bewertung sichtbarer sowie messbarer Bauschäden und Baumängel (z. B. sichtbare Rissbildungen oder messbare Feuchtigkeitsschäden)
  • Plausibilisierung der realisierten Wohnfläche bzw. Nutzfläche durch Lasermesstechnik

  • Plausibilisierung der Angaben zum Bewertungsobjekt (z. B. hinsichtlich des Baujahres der Immobilie, der relevanten Grundstücksgröße oder zu ggf. durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen)
  • Beschreibung der Lage des Bewertungsobjektes sowie der rechtlichen Gegebenheiten
  • eine umfangreiche Beschreibung der Gebäudebestandteile, Aufbauten sowie der allgemeinen Gebäudemerkmale
  • detaillierte Fotodokumentation
  • vorhandene Belastungen und Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuches (z. B. Wohnrechte, Wegerechte, Nießbrauch) werden berücksichtigt
  • Ermittlung des marktkonformen Immobilienwertes (Verkehrswert gemäß §194 BauGB)
  • Erstellung eines schriftlichen (ausführlichen) Gutachtens über den ermittelten Verkehrswert

Welche Infos und Grundlagen müssen für die Erstellung eines Gutachtens vorliegen?

Mit welchen Kosten ist für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zu rechnen?

Im Hinblick auf die Kosten für ein Verkehrswertgutachten richten wir uns nach der Honorartabelle der DEKRA Immobilienwertermittlungsrichtlinie. Die entsprechende Auflistung finden Sie auf Seite 1.

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Sollten Sie weitere Fragen oder ein besonderes Anliegen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Dies ist sowohl telefonisch als auch per Nachricht möglich.

Peter Moder

Dipl.-Ing. Architekt

Peter Moder

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung – D1 Plus (02/2023) und Erweiterung des Fachgebietes D1 Plus um Marktwertgutachten für Wohneigentum und Beleihungswertermittlung (BelWertV) (10/2023)

  • Abteilungsleiter für die Verwaltung, Vermietung, Wartung und Instandhaltung sowie Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen
    der Immobilien der AGROB Immobilien AG (2010 – 2023)
  • Projektleiter, Niederlassungsleiter und Prokurist bei verschiedenen Projektentwicklern und Immobilienbestandshaltern wie z.B. Colleguim Augustinum, Vereinte Versicherung, Bilfinger&Berger, Baubecon und Induwo Wohnbau Projektierung und Bau von Wohn- und Geschäftshäusern (1991 – 2010)

  • Mitglied in der Bayerischen Architektenkammer (seit 1994)

  • Studium der Architektur an der TU München (Abschluss 1991)

  • Lehre zum Maschinenschlosser bei der Siemens AG (Abschluss 1981)