Verkehrswert-
gutachten
Verkehrswertgutachten anzufertigen, gehört zu den Hauptaufgaben eines Sachverständigen für Immobilien. Die Anlässe, ein solches Gutachten erstellen zu lassen, sind vielfältig – Beispiele hierfür sind der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, die Ehescheidung (Berechnung des Zugewinnausgleichs), die Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften oder die aus steuerlichen Gründen erfolgende Bewertung (Entnahme von Betriebsvermögen, Bilanzierung zum Marktwert). Dabei ist es nicht notwendig, dass der Verkauf der zu bewertenden Immobilie unmittelbar nach Erstellung des Gutachtens erfolgt. Mithilfe seiner weitläufigen Marktkenntnisse ist ein Sachverständiger in der Lage, die Marktmechanisten zu simulieren und auf dieser Grundlage den Verkehrswert nach § 194 BauGB gemeiner Wert, market value oder fair value bezeichnet – festzustellen.